Samstag, 1. Dezember 2012

Scheidung

Nein, die zweitbeste Ehefrau von allen und ich haben nicht vor, uns scheiden zu lassen. So was passiert nur, wenn wir gemeinsam handwerklich tätig sind, was bedeutet, daß meine Angetraute handwerkert und ich der Assistent bin. Also der Harry. Und sie ist der Stephan. Aber ohne Wagen. Es heißt dann nicht „Harry, fahr schon mal den Wagen vor.“ sondern „Paterfelis, hole mir mal den linksdrehenden titanverstärkten Kreuzvorwarndreher in Nenngröße 4b.“. Dummerweise weiß ich nicht, wie so ein Kreuzvorwarndingsbums aussieht und welchem Zweck es dienen könnte, was zu gewissen Gereiztheiten bei meiner Angetrauten führt.

Aber bislang haben wir uns immer wieder zusammengerauft. Hier aber soll es um eine Geschichte aus dem LASA gehen.

Es kommt ja zuweilen vor, daß eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft nicht ganz solange hält, wie das von den Beteiligten mal vorgesehen war. Im Falle der Scheidung kommen dann auch wir ins Spiel, weil das Familiengericht zur Durchführung des Versorgungsausgleiches von uns bestimmte Berechnungen benötigt.

Um diese Berechnungen durchführen zu können, ist es erforderlich, unsere Informationen über den Scheidungswilligen – oder auch mal –unwilligen, je nach dem – zu aktualisieren. Nicht selten kommt es vor, daß sich die Kooperation mit unserer Kundschaft – na sagen wir mal – eher schwierig gestaltet. Man hat einfach kein Interesse, an dem Verfahren mitzuwirken und beantwortet selbst die einfachsten Fragen nicht.

In diesen Fällen petzen wir beim Familiengericht, welches dann Maßnahmen in die Wege leitet, um den Mitwirkungswillen unserer Kundschaft zu fördern. Im Regelfall genügt das Androhen von Zwangsgeldern, in seltenen Fällen auch die Vollstreckung derselben und einmal habe ich es sogar erlebt, daß die Erzwingungshaft angeordnet und vollstreckt wurde. Man muß sich mal vorstellen: Da geht jemand lieber für sechs Monate in den Bau, als einen doofen Vordruck zurückzuschicken oder mal bei uns vorbeizukommen, um sich beim Ausfüllen helfen zu lassen. Und gefährdet dadurch auch noch sein bestehendes Beschäftigungsverhältnis.

In der Zusammenarbeit mit den Gerichten habe ich häufiger den Eindruck, daß man da in Sachen Bürokratie und Dünkel kurz nach Kaisers Zeiten stehen geblieben ist. Die sind schlimmer als wir jemals waren.  Aber hin und wieder gibt es echte Highlights. Natürlich erfolgt der Schriftwechsel seitens des Familiengerichts mit standardisierten Vordrucken und Textbausteinen, aber genau wie bei uns kann man diese individuell abändern und ergänzen.

So habe ich unlängst die Kopie einer Zwangsgeldandrohung erhalten, bei der sich das Familiengericht mal individuell ausgetobt hat. Denn in dem üblichen Schreiben an unsere Kundschaft war folgender Zusatz in Fettschrift eingefügt:

„Das Gericht nimmt mit großem Unverständnis zur Kenntnis, daß der Antragsgegner offensichtlich lieber das Zwangsgeld bezahlt, als endlich ein paar Formulare auszufüllen. Das nächste Zwangsgeld wird 800 € betragen. Auch wenn dieses gezahlt würde, müssten die Fragen des Landesamt für sozialen Ausgleich beantwortet werden."

Wo ist das Problem? Wenn der Antragsgegner die Formulare nicht mehr hat, oder nicht weiß wie er sie ausfüllen soll, mag er umgehend einen Termin bei seinem Anwalt machen… Anderenfalls werden vom Gericht immer weiter Zwangsgelder festgesetzt werden. Der Zwangsgeldrahmen geht weiter bis zu 25.000 €. Auch wenn die Staatskasse sicher Einnahmen gebrauchen kann wird angeregt, daß der Antragsgegner seine Geldmittel anders verwendet…“

Was ist denn da passiert? Etwa ein neuer Mitarbeiter? Ein neuer Richter? Hoffentlich wird der vom dortigen Verwaltungsapparat nicht auch noch zurechtgestutzt, denn ich fand es gut.


Nachtrag: Auch hier hat die Sturheit der Kundschaft gesiegt. Wir mussten unsere Auskunft zwischenzeitlich auf Weisung des Gerichts nach Aktenlage erteilen, weil der Kunde trotz allem nicht bereit war, in irgendeiner Form mitzuwirken.  Da kommt man sich als Vertreter der so genannten ausführenden Gewalt in diesem Staat schon etwas gearscht vor.


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