Dienstag, 18. Dezember 2012

Die Schulhefte des Herrn Fröhlich (5)

Herr Fröhlich wurde natürlich auch zu einem Sprachtest eingeladen, welchen er – wen wundert es – mit Bravour bestanden hat.

Nun denkt man sich, daß nun doch alles soweit klar und schnell erledigt sei. Der Mann hat einen urdeutschen Namen, spricht und schreibt Deutsch, er kam aus einem deutschen Siedlungsgebiet. Aber die Realität sah anders aus.


Zwingende Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis im Sinne des anzuwendenden Gesetzes ist, daß die Muttersprache (nein, nicht im Wortsinn zwingend die Sprache der Mutter) Deutsch war und diese im elterlichen Haushalt zwar nicht ausschließlich, aber überwiegend gesprochen worden sein mußte. Sein Vater war Deutscher, seine Mutter Magiarin. Im elterlichen Haushalt sprach man ausschließlich die Landessprache. Deutsch hat Herr Fröhlich nicht als Muttersprache gelernt, sondern als Fremdsprache in der Schule. Aus. Vorbei. Nichts geht mehr.

Herr Fröhlich wurde nicht als zum fraglichen Zeitpunkt zum deutschen Sprach- und Kulturkreis zugehörig anerkannt. Es fand ein gerichtliches Verfahren statt, welches unsere Auffassung bestätigte. Im Alter von 86 Jahren starb Herr Fröhlich schließlich in Israel, ohne eine Entschädigung von uns erhalten zu haben.


Die uns zugesandten Hefte waren zu schön und es steckte zu  viel Arbeit und Herzblut in ihnen, um sie in der Akte verschwinden und später vernichten zu lassen, zumal diese Hefte mit der Bearbeitung des Falls und der Entscheidungsfindung nichts weiter zu tun hatten. Sie verdienten es, aufbewahrt und in Ehren gehalten zu werden. Eines der Hefte erhielt eine meiner Kolleginnen, die es fachgerecht binden ließ. Das zweite Heft erhielt ich. Bis heute bewahre ich es in unverändertem Originalzustand auf. Immer wenn ich es sehe, muß ich an die Geschichte des Herrn Fröhlich denken, welche mich stets aufs Neue anrührt.

Ihn und seine Schulhefte werde ich nie vergessen. Doch auch die Geschichte dieses Menschen, der auf seine persönliche Weise sein Glück gefunden hat, wird irgendwann im Strom der Zeit unwiederbringlich verloren gehen. Und dann wird es wahrscheinlich mal soweit sein, daß jemand in meinem Nachlass ein in akkurater Schrift voll beschriebenes Schulheft findet, auf dessen Außenhülle ein paar hebräische Schriftzeichen zu prangen. Dieser Jemand wird nichts damit anfangen können und das Heft in den Papiermüll werfen.

Schade eigentlich.

 
(Ende)



1 Kommentar:

  1. Wenn wir es in unser Schließfach legen, wird der Finder vielleicht zum Schluß kommen, dass es aufbewahrungswürdig ist? So nach dem Motto: "Wenn die es ins Schließfach legen, wird es wohl auch einen gewissen Wert haben?"

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