„Paterfelis, rufe bitte den noch ganztägig in Arbeit befindlichen Kunden an und frage ihn, wie viele Stunden er in seiner Nebenbeschäftigung, die er vor 43 Jahren für etwa drei Wochen ausgeübt hat und an die er sich nicht mehr erinnern kann, weil er sie sonst in seinem Antrag als in seiner Übersicht fehlend angegeben hätte und die wir nur aufgrund eines Zufalls ermitteln konnten, tätig war und wie viele Wochenstunden ein Vollzeitbeschäftigter im gleichen Betrieb nach Tarifvertrag gearbeitet hat, damit wir den Leistungsbescheid nicht als vorläufig sondern heute noch direkt als endgültig erteilen können.“
Ne, ist klar Chef.
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