Sebastian, ihr Physiotherapeut, grinst nur. Er habe dies
erwartet. Da die zweitbeste Ehefrau von allen ein eher friedliebender Mensch
ist, haut sie ihn nicht direkt, sondern fragt erst mal, warum er das nicht
schon vorher gesagt habe. Die Begründung ist ebenso schlicht wie einleuchtend:
„Damit du dem Arzt aus eigener Erfahrung davon berichten
kannst.“
Ihre Muskeln sind weiterhin vollkommen verhärtet.
Anne, die befreundete Orthopädin, hat die vermurksten
MRT-Bilder inzwischen auch den Radiologen aus ihrem Krankenhaus gezeigt. Diese äußerten
– höflich ausgedruckt – ein gewisses Unverständnis darüber, daß man aufgrund
dieser Bilder als Radiologe überhaupt auch nur daran gedacht habe, einen seriösen
Bericht zu schreiben, denn dies sei vollkommen ausgeschlossen. Das Entsetzen
darüber, daß dies doch geschehen sei, war tatsächlich wohl unübersehbar.
Also gilt es, den nächsten Termin beim Orthopäden
abzuwarten. Dieser würde wieder beim Alt-Arzt erfolgen, nicht bei seinem
Praxisnachfolger. Er steht praxisintern für sie auf der schwarzen Liste.
Eine Woche später, es ist Freitag der Dreizehnte, quasselt
ein Mitarbeiter der Krankenkasse auf unseren Anrufbeantworter. Die zweitbeste
Ehefrau von allen ruft zurück und gerät an das Callcenter der Krankenkasse. Der
Callcenter-Fraggle erklärt, daß man seitens der Krankenkasse nichts machen
könne, das ausgelieferte Gerät sei zweckmäßig, ausreichend und hätte die
gleichen Leistungsparameter wie das verordnete.
Nach einigem Hin und Her zu dem Thema, bei dem seitens des
Callcenter-Fraggles die üblichen vorgegeben Plattitüden für nervende,
uneinsichtige Kundschaft geäußert werden, kommt man zu einem entscheidenden
Punkt:
„Hat Ihnen die Firma Katzenfels denn aus dem zur Verfügung
stehenden Portfolio kein alternatives Gerät zum Testen angeboten?“
Die Frage ist eindeutig mit einem Nein zu beantworten.
„Wären Sie denn bereit, einen solchen Test zu machen?
Ansonsten müssten Sie, wenn Sie dennoch auf dem verordneten Gerät bestehen,
mindestens vier Nächste im Schlaflabor verbringen und ein Gutachten einreichen,
aus dem sich ergibt, warum nur dieses eine Gerät bei Ihnen funktioniert.“
Mal abgesehen davon, daß ich auf einige Nächte im
Schlaflabor aus verschiedenen Gründen keinen Bock habe, würde dies nach meinem
Kenntnisstand auch bedeuten, mindestens ein halbes Jahr auf einen Termin zu
warten. Und wie ich auch hier bereits mehrfach geäußert habe, bestehe ich nicht auf das verordnete Gerät.
Also war die Entscheidung einfach. Ich probiere alternative Geräte aus.
Nun stellt sich noch die Frage, was mit der bereits
erhobenen Zuzahlung für das gelieferte und wieder zurückgegebene Gerät ist.
Nun, diese bleibt unverändert bestehen. Es folgt ein Roman über die Pflicht zur
Zuzahlung. Die vorgegebene Sprachblase wurde also mal wieder abgespult, ohne
auf das tatsächlich zuvor bezeichnete Problem einzugehen. Denn dieses lautet:
„Muß ich die Zuzahlung für ein Jahr vollständig leisten,
obwohl ich das Gerät nur ein paar Tage in Besitz hatte?“
Dabei geht es mir nicht um die fünf Euro irgendwas, sondern
eher um die Vermeidung von Abrechnungskomplikationen.
Der Callcenter-Fraggle erklärt auf Nachfrage und nochmaliger
Darstellung des Problems, daß die Zuzahlung auf jeden Fall so wie gefordert zu
zahlen ist. Sie wird in dieser Höhe fällig, sobald die Therapie begonnen wurde,
egal wie lang sie dauert oder ob sie vorzeitig abgebrochen wird. Die Verträge mit der
Firma Katzenfels sind so ausgestaltet, daß sie die Miete für den bewilligten
Zeitraum, in meinem Fall also erst mal für ein Jahr, in voller Höhe bekommen, auch
wenn ich die Therapie nach einem Tag abbrechen sollte und ihnen das Gerät
wieder zur Verfügung stünde.
Eine interessante Vertragsgestaltung.
Nun gut, meine Frage ist beantwortet, und eine Lösung des
Grundproblems scheint in meiner kühnen Vorstellung auch näher gerückt zu sein.
Man werde sich mit der Firma Katzenfels in Verbindung setzen und sich Montag
wieder melden.
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