Montag, 18. April 2016
Haben Sie etwas zu verzollen?
6 Kommentare:
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Ich hab mal gebrauchte Bücher in den USA gekauft. Die kamen dann an einem Montag an und ich erhielt die Mitteilung, dass sie für mich bei Zoll lägen. Für eine Woche. Als ich dann am Freitag dort aufschlug, waren sie schon wieder auf dem Rückweg. Der Zollologe verstand überhaupt nicht, warum ich die Meinung vertrat, dass die Frist von Montag bis Freitag generell weniger als eine Woche lang ist. Zoll halt. Was auch frühere Nachbarn von mir unterschreiben würden, die einst morgens um sechs Besuch von den Jungs bekamen. Erst schickten die zwei Leute mit ner Ramme, dann kamen einige Jungs und brüllten herum, so dass an Schlaf nicht zu denken war. Stellte sich dann raus, dass die vereinte Staatsmacht (Polizei war auch dabei) sich leider in der Etage vertan hatten. Sehr dumm gelaufen.
AntwortenLöschenDie Jungs hätte ich gerne mal für bestimmte Zwangsbeitreibungen im Büro zur Verfügung. Da würden wir Außenstände auch reinbekommen. Aber wir dürfen ja nicht. :-(
LöschenIch erfuhr neulich, dass das städtische Vollstreckerteam tatsächlich Provision bekommt. Bis zu einem bestimmten Betrag sogar steuerfrei. Da frag ich mich doch, warum die Leute, die die Ansprüche feststellen und betiteln, sowas nicht kriegen.
AntwortenLöschenWie geil ist das denn? Bestimmt nur für eigene Forderungen, oder?!
LöschenFür städtische Forderungen. Kostenbeiträge, Bußgelder, you name it... Bei alten Kostenbeitragsrückständen kann das auch schon mal heißen, dass satt fünfstellige Beträge auf dem Zettel stehen. Wobei die Chance, ein Knöllchen beizutreiben, sowohl häufiger als auch wahrscheinlicher ist. Aber trotzdem. Da jagt man dem Pflichtigen Jahre hinterher, kriegt ihn zu fassen, kann endlich die Berechnung machen und alles schön betiteln, und dann hat der Sachbearbeiter nur den nächsten Fall auf dem Tisch...
AntwortenLöschenIch bin da eher durchaus genervt von den Vollstreckern, wenn sie mir erklären, daß sie nur noch die Zusage der Kostenübernahme benötigen, um dann direkt endlich die seit einem Jahr beantragte Sicherungshypothek eintragen zu lassen oder die Vermögensauskunft bei bereits drei bestehenden Haftbefehlen einzuholen. Nur um dann zwei Jahre später mitzuteilen, daß sie nichts machen können, weil der Schuldner unbekannt verzogen ist und sie noch nichts von den genannten Dingen weiter veranlassen konnten. Obwohl die seit Jahren "neue" im gleichen Ort befindliche Anschrift durchaus bekannt sein sollte. Ich habe da gerade so einen sechsstelligen Kandidaten, den ich einfach nicht loswerde.
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